Steuern und Buchhaltung für Gründer und Unternehmer mit eigener Holding-UG oder -GmbH
Viele Gründer halten ihre Beteiligungen über eine eigene Holding-UG oder -GmbH. Die Holding hat meist wenige Belege, aber eigene steuerliche Regeln.
Typische Steuerthemen deiner Holding
1. Dividenden zu 95 % steuerfrei
Schüttet deine Tochtergesellschaft Gewinne an die Holding aus, bleiben diese bei der Körperschaftsteuer zu 95 % steuerfrei (§ 8b KStG). Nur 5 % gelten als nicht abziehbare Ausgaben. Voraussetzung ist eine Beteiligung von mindestens 10 % zu Beginn des Kalenderjahres. Effektiv liegt die Belastung damit bei rund 1,5 % statt 30 %.
2. Gewerbesteuer: das Schachtelprivileg
Auch bei der Gewerbesteuer bleiben Dividenden weitgehend frei, wenn die Holding zu Beginn des Jahres mit mindestens 15 % beteiligt war. Unter dieser Schwelle wird die Dividende bei der Gewerbesteuer wieder hinzugerechnet.
3. Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen
Verkauft die Holding Anteile an einer Kapitalgesellschaft, ist auch der Veräußerungsgewinn zu 95 % steuerfrei, unabhängig von der Beteiligungshöhe. Das ist einer der Hauptgründe für eine Holdingstruktur.
4. Umsatzsteuer in der Holding
Eine reine Finanzholding, die nur Beteiligungen hält, ist umsatzsteuerlich kein Unternehmer und kann keine Vorsteuer ziehen. Erbringt die Holding entgeltliche Leistungen an ihre Töchter, etwa Management- oder Verwaltungsleistungen, wird sie zur geschäftsleitenden Holding und kann Vorsteuer abziehen.
5. Jahresabschluss und Offenlegung
Auch eine Holding mit wenigen Buchungen muss jedes Jahr Bilanz und GuV erstellen und im Unternehmensregister offenlegen. Die Beteiligungen stehen mit ihren Anschaffungskosten in der Bilanz.
Buchhaltung, Pflichten und Fristen
Buchführung: UG und GmbH sind Kaufleute kraft Rechtsform. Sie müssen doppelt nach HGB buchen und jedes Jahr einen Jahresabschluss aus Bilanz, GuV und Anhang erstellen. Kleinstkapitalgesellschaften dürfen auf den Anhang verzichten.
Jahresabschluss: Kleine Gesellschaften haben für die Aufstellung bis zu sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres Zeit. Spätestens zwölf Monate nach Ende des Geschäftsjahres muss der Abschluss im Unternehmensregister offengelegt sein. Ans Finanzamt geht er elektronisch als E-Bilanz.
Jährliche Steuererklärungen (Abgabe ohne Steuerberater bis 31. Juli des Folgejahres):
- Körperschaftsteuererklärung: 15 % auf den Gewinn plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf
- Gewerbesteuererklärung: je nach Hebesatz der Gemeinde
- Umsatzsteuererklärung
- Kapitalertragsteuer-Anmeldung, wenn die Gesellschaft Gewinne ausschüttet
Laufend: Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich oder vierteljährlich, je nach Höhe der Umsatzsteuer im Vorjahr, jeweils bis zum 10. des Folgemonats (mit Dauerfristverlängerung einen Monat später). Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuer am 10. März, Juni, September und Dezember, auf die Gewerbesteuer am 15. Februar, Mai, August und November.
Aufbewahrung: Buchungsbelege wie Rechnungen und Kontoauszüge acht Jahre, Bücher und Jahresabschlüsse zehn Jahre.
Die hier aufgezählten Pflichten von Buchführung über Jahresabschluss bis zu den Steuererklärungen bildet Pluto in einer App ab. Ausgenommen sind Lohnbuchhaltung mit Personal, Auslandssachverhalte, Organschaften, Umwandlungen und Betriebsprüfungen.
Häufige Fragen
Wie viel Steuer zahlt meine Holding auf Dividenden?+
Bei mindestens 10 % Beteiligung bleiben 95 % steuerfrei. Bei mindestens 15 % gilt das auch für die Gewerbesteuer. Effektiv liegt die Belastung bei rund 1,5 %.
Kann meine Holding Vorsteuer abziehen?+
Nur, wenn sie umsatzsteuerlich Unternehmer ist, etwa weil sie entgeltliche Managementleistungen an ihre Töchter erbringt. Eine reine Finanzholding kann es nicht.
Muss eine Holding einen Jahresabschluss erstellen?+
Ja. Wie jede UG oder GmbH muss sie Bilanz und GuV erstellen und offenlegen sowie Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung abgeben.
Brauche ich für meine Holding einen Steuerberater?+
Gesetzlich nicht. Kein Gesetz verpflichtet eine UG oder GmbH, einen Steuerberater zu beauftragen. Verantwortlich für Buchführung, Jahresabschluss und Steuererklärungen ist die Geschäftsführung. Bei komplexen Fällen wie Umstrukturierungen oder Betriebsprüfungen ist ein Steuerberater sinnvoll.
Pluto Tax ist ein Software-Werkzeug zur Unterstützung bei der eigenständigen Erstellung von Steuererklärungen und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar.
Stand: Oktober 2026