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Steuern und Buchhaltung für Gründerteams in der Frühphase

In der Frühphase zählt jeder Euro. Gleichzeitig wollen Investoren saubere Zahlen sehen.

Typische Steuerthemen deines Startups

1. Verluste sichern: Verlustvortrag

Die meisten Startups machen in den ersten Jahren Verluste. Diese werden vom Finanzamt festgestellt und mit späteren Gewinnen verrechnet. Dafür müssen die Steuererklärungen auch in Verlustjahren abgegeben werden.

2. Investoren und Anteilsverkäufe

Wechseln innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 % der Anteile den Besitzer, können Verlustvorträge wegfallen (§ 8c KStG). Für Startups gibt es Ausnahmen, etwa den fortführungsgebundenen Verlustvortrag. Vor einer größeren Finanzierungsrunde lohnt sich deshalb ein Blick auf diese Regel, gegebenenfalls mit einem Steuerberater.

3. Kapitalerhöhung richtig buchen

Bei einer Finanzierungsrunde fließt Geld in die Gesellschaft: ein Teil als Stammkapital, der Rest meist als Kapitalrücklage (Agio). Beides ist kein Umsatz und kein Gewinn und wird nicht versteuert. Wichtig ist nur die richtige Buchung.

4. Die UG und die Pflichtrücklage

Startet ihr als UG, müsst ihr jedes Jahr 25 % des Jahresüberschusses (nach Verlustvortrag) in eine gesetzliche Rücklage einstellen, bis das Stammkapital der GmbH erreicht ist. Das passiert im Jahresabschluss.

5. Gründungskosten und Vorsteuer

Notar, Handelsregister und Gründungsberatung kann die Gesellschaft als Aufwand tragen, wenn der Gesellschaftsvertrag das vorsieht. Vorsteuer aus Ausgaben vor dem ersten Umsatz kannst du ebenfalls ziehen, wenn du Umsätze ernsthaft planst.

Buchhaltung, Pflichten und Fristen

Buchführung: UG und GmbH sind Kaufleute kraft Rechtsform. Sie müssen doppelt nach HGB buchen und jedes Jahr einen Jahresabschluss aus Bilanz, GuV und Anhang erstellen. Kleinstkapitalgesellschaften dürfen auf den Anhang verzichten.

Jahresabschluss: Kleine Gesellschaften haben für die Aufstellung bis zu sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres Zeit. Spätestens zwölf Monate nach Ende des Geschäftsjahres muss der Abschluss im Unternehmensregister offengelegt sein. Ans Finanzamt geht er elektronisch als E-Bilanz.

Jährliche Steuererklärungen (Abgabe ohne Steuerberater bis 31. Juli des Folgejahres):

  • Körperschaftsteuererklärung: 15 % auf den Gewinn plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf
  • Gewerbesteuererklärung: je nach Hebesatz der Gemeinde
  • Umsatzsteuererklärung
  • Kapitalertragsteuer-Anmeldung, wenn die Gesellschaft Gewinne ausschüttet

Laufend: Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich oder vierteljährlich, je nach Höhe der Umsatzsteuer im Vorjahr, jeweils bis zum 10. des Folgemonats (mit Dauerfristverlängerung einen Monat später). Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuer am 10. März, Juni, September und Dezember, auf die Gewerbesteuer am 15. Februar, Mai, August und November.

Aufbewahrung: Buchungsbelege wie Rechnungen und Kontoauszüge acht Jahre, Bücher und Jahresabschlüsse zehn Jahre.

Die hier aufgezählten Pflichten von Buchführung über Jahresabschluss bis zu den Steuererklärungen bildet Pluto in einer App ab. Ausgenommen sind Lohnbuchhaltung mit Personal, Auslandssachverhalte, Organschaften, Umwandlungen und Betriebsprüfungen.

Häufige Fragen

Muss ich in Verlustjahren Steuererklärungen abgeben?+

Ja. Und es lohnt sich: Nur so wird dein Verlust festgestellt und kann später mit Gewinnen verrechnet werden.

Muss ich Investorengeld versteuern?+

Nein. Einlagen in Stammkapital und Kapitalrücklage sind kein Gewinn. Sie müssen nur richtig gebucht werden.

Was passiert mit meinen Verlusten, wenn ein Investor einsteigt?+

Steigen innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 % der Anteile um, können Verluste wegfallen. Es gibt Ausnahmen für fortgeführte Geschäftsbetriebe. Vor großen Runden empfiehlt sich ein Steuerberater.

Stand: Oktober 2026