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Steuern und Buchhaltung für UG und GmbH in Stuttgart

Stuttgart ist das Herz der deutschen Automobil- und Maschinenbauindustrie. Mit dem Cyber Valley gemeinsam mit Tübingen ist die Region auch ein wichtiger Standort für KI-Forschung und Tech-Gründungen. Hier findest du, welche Steuern, Ämter und Fristen für eine UG oder GmbH in Stuttgart gelten.

Das Wichtigste für UGs und GmbHs in Stuttgart auf einen Blick

Gewerbesteuer-Hebesatz 2026430 %
Effektive Gewerbesteuer auf den Gewerbeertragca. 15,05 %
Körperschaftsteuer inkl. Soli15,825 % (bundesweit gleich)
Gesamtbelastung auf den Gewinn (vereinfacht)ca. 30,9 %
Zuständig für KörperschaftsteuerFinanzamt Stuttgart-Körperschaften
Gewerbesteuerbescheid kommt vonStadtkämmerei der Landeshauptstadt Stuttgart

Gewerbesteuer in Stuttgart: 430 % Hebesatz

Jede Gemeinde legt ihren Gewerbesteuer-Hebesatz selbst fest. Stuttgart hat den Hebesatz zum 1. Januar 2026 von 420 % auf 430 % angehoben. Viele Vergleichsseiten zeigen noch den alten Wert. Mit 430 % liegt Stuttgart trotzdem unter den meisten anderen Großstädten.

Die Erhöhung ist Teil des Doppelhaushalts 2026/2027.

So rechnest du:

  1. Gewerbeertrag × 3,5 % (Steuermesszahl) = Steuermessbetrag
  2. Steuermessbetrag × 430 % = Gewerbesteuer

Beispiel: Deine UG macht 50.000 € Gewinn

Gewerbesteuer (50.000 € × 3,5 % × 430 %)7.525,00 €
Körperschaftsteuer inkl. Soli7.912,50 €
Summe15.438 €

Wichtig: Anders als Einzelunternehmer haben UG und GmbH keinen Freibetrag bei der Gewerbesteuer. Sie fällt ab dem ersten Euro Gewinn an. Das Beispiel ist vereinfacht und berücksichtigt keine Hinzurechnungen oder Kürzungen.

Rechner

Gewerbesteuer (430 %)7.525,00 €
Körperschaftsteuer inkl. Soli7.912,50 €
Summe15.437,50 €

Finanzamt und Steueramt in Stuttgart

Für alle UGs und GmbHs im Stuttgarter Stadtgebiet ist zentral das Finanzamt Stuttgart-Körperschaften zuständig. Zahlungen laufen über das Finanzamt Stuttgart IV.

Den Gewerbesteuerbescheid erhältst du von der Stadtkämmerei der Landeshauptstadt Stuttgart.

Handelsregister und IHK in Stuttgart

Registergericht: Deine UG oder GmbH mit Sitz in Stuttgart wird beim Amtsgericht Stuttgart ins Handelsregister eingetragen. Dorthin gehen auch spätere Änderungen wie ein neuer Geschäftsführer oder eine Kapitalerhöhung, jeweils über einen Notar.

IHK-Beitrag: Jede UG und GmbH ist automatisch Pflichtmitglied der Industrie- und Handelskammer, hier der IHK Region Stuttgart. Der Beitrag besteht aus einem Grundbeitrag und einer Umlage auf den Gewerbeertrag. Anders als Einzelunternehmer bekommen Kapitalgesellschaften dabei in der Regel keinen Freibetrag.

Der IHK-Beitrag ist eine Betriebsausgabe. Den Bescheid verschickt die IHK selbst.

Förderung für Gründer in Stuttgart: L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg)

Die Förderbank für Baden-Württemberg ist die L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg). Für junge UGs und GmbHs sind vor allem diese Programme interessant:

  • Startfinanzierung 80: Darlehen für Gründende und junge Unternehmen (bis 5 Jahre) in Baden-Württemberg mit 80 % Bürgschaft der Bürgschaftsbank, beantragt über die Hausbank.
  • Start-up BW Pre-Seed: Frühphasenfinanzierung für junge, innovative, wachstumsorientierte Start-ups in Baden-Württemberg, kofinanziert durch private Co-Investoren.

Konditionen und Voraussetzungen findest du direkt bei der L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg).

Umland mit niedrigerem Hebesatz

Im Stuttgarter Umland liegen Städte mit etwas niedrigeren Hebesätzen.

  • Sindelfingen: 380 %
  • Leinfelden-Echterdingen: 390 %

Eine Verlegung lohnt sich nur, wenn sie echt ist: Maßgeblich ist die tatsächliche Betriebsstätte, nicht eine Briefkastenadresse.

Buchhaltung, Pflichten und Fristen

Buchführung: UG und GmbH sind Kaufleute kraft Rechtsform. Sie müssen doppelt nach HGB buchen und jedes Jahr einen Jahresabschluss aus Bilanz, GuV und Anhang erstellen. Kleinstkapitalgesellschaften dürfen auf den Anhang verzichten.

Jahresabschluss: Kleine Gesellschaften haben für die Aufstellung bis zu sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres Zeit. Spätestens zwölf Monate nach Ende des Geschäftsjahres muss der Abschluss im Unternehmensregister offengelegt sein. Ans Finanzamt geht er elektronisch als E-Bilanz.

Jährliche Steuererklärungen (Abgabe ohne Steuerberater bis 31. Juli des Folgejahres):

  • Körperschaftsteuererklärung: 15 % auf den Gewinn plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf
  • Gewerbesteuererklärung: mit dem Hebesatz von 430 %
  • Umsatzsteuererklärung
  • Kapitalertragsteuer-Anmeldung, wenn die Gesellschaft Gewinne ausschüttet

Laufend: Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich oder vierteljährlich, je nach Höhe der Umsatzsteuer im Vorjahr, jeweils bis zum 10. des Folgemonats (mit Dauerfristverlängerung einen Monat später). Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuer am 10. März, Juni, September und Dezember, auf die Gewerbesteuer am 15. Februar, Mai, August und November.

Aufbewahrung: Buchungsbelege wie Rechnungen und Kontoauszüge acht Jahre, Bücher und Jahresabschlüsse zehn Jahre.

Die hier aufgezählten Pflichten von Buchführung über Jahresabschluss bis zu den Steuererklärungen bildet Pluto in einer App ab. Ausgenommen sind Lohnbuchhaltung mit Personal, Auslandssachverhalte, Organschaften, Umwandlungen und Betriebsprüfungen.

Häufige Fragen zu Steuern in Stuttgart

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Stuttgart?+

Der Hebesatz liegt 2026 bei 430 %. Das entspricht einer effektiven Gewerbesteuer von rund 15,05 % auf den Gewerbeertrag.

Welches Finanzamt ist für meine GmbH in Stuttgart zuständig?+

Das Finanzamt Stuttgart-Körperschaften. Es ist zentral für alle Kapitalgesellschaften im Stuttgarter Stadtgebiet zuständig.

Brauche ich in Stuttgart einen Steuerberater für meine UG?+

Nein. Kein Gesetz verpflichtet eine UG oder GmbH dazu. Verantwortlich ist die Geschäftsführung. Bei Auslandssachverhalten außerhalb des Standards, Umstrukturierungen oder Betriebsprüfungen solltest du einen Steuerberater hinzuziehen.

Bei welchem Handelsregister wird meine GmbH in Stuttgart eingetragen?+

Beim Amtsgericht Stuttgart. Die Anmeldung läuft immer über einen Notar.

Ist der Stuttgarter Hebesatz 420 % oder 430 %?+

Seit dem 1. Januar 2026 gilt 430 %. Der Wert von 420 % ist veraltet, steht aber noch auf vielen Vergleichsseiten.

Stand: Oktober 2026