Post vom Finanzamt · 7.3
Wie lege ich Einspruch ein?
Kurze Antwort
Gegen einen Bescheid, der aus deiner Sicht falsch ist, legst du innerhalb eines Monats Einspruch beim Finanzamt ein. Das geht schriftlich oder elektronisch über ELSTER und kostet nichts. Eine Begründung kannst du nachreichen.
Das Wichtigste
- Frist: ein Monat ab Bekanntgabe. Ein per Post verschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach Absendung als bekannt gegeben.
- Inhalt: Welcher Bescheid (Steuerart, Jahr, Datum) und dass du Einspruch einlegst. Begründung und Belege folgen.
- Zahlung: Der Einspruch stoppt die Zahlung nicht. Willst du erst nach der Entscheidung zahlen, beantrag zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung.
- Risiko: Das Finanzamt prüft den ganzen Bescheid neu und kann ihn auch zu deinem Nachteil ändern. Es muss dich aber vorher warnen, dann kannst du den Einspruch zurücknehmen.
- Bleibt das Finanzamt bei seiner Meinung, kannst du innerhalb eines Monats beim Finanzgericht klagen.
Zahlen & Grenzwerte (Stand: November 2026)
- Bekanntgabe bei Postversand: am vierten Tag nach Aufgabe zur Post (seit 2025, vorher dritter Tag)
Rechtsgrundlagen
§ 122 Abs. 2 AO§ 347 AO§ 355 AO§ 361 AO§ 367 AO
Weiter
- Nächstes Video: Vorauszahlungen zu hoch: Kann ich sie senken lassen?
- Verwandt: Wie prüfe ich einen Bescheid auf Fehler?
Mit Pluto
← Zurück zur RubrikPluto erinnert dich an das Ende der Einspruchsfrist jedes Bescheids.
Kostenfrei ausprobieren