← Zur Wissensübersicht

Steuer-ABC · 8.11

Betriebsstätte

Kurze Antwort

Eine feste Geschäftseinrichtung, in der deine Gesellschaft dauerhaft tätig ist, etwa ein Büro. Wo die Betriebsstätte liegt, entscheidet zum Beispiel, welche Gemeinde Gewerbesteuer erhebt.

Das Wichtigste

Beispiel: Deine GmbH hat ein Büro in Berlin und eines in Leipzig. Die Gewerbesteuer wird zwischen beiden Städten aufgeteilt.

Rechtsgrundlagen

§ 12 AO§ 28 GewStG

Weiter

← Zurück zur Rubrik