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UG & GmbH im Alltag · 4.7

Wie wird eine Gewinnausschüttung besteuert?

Kurze Antwort

Für eine Ausschüttung fassen die Gesellschafter einen Beschluss, nachdem der Jahresabschluss steht. Die GmbH behält davon Kapitalertragsteuer ein und führt sie ab, der Rest geht an dich. Für dich ist die Steuer damit in der Regel erledigt.

Das Wichtigste

  • Beschluss: Ausschüttungen brauchen einen Gesellschafterbeschluss. Das Stammkapital darf dafür nicht angegriffen werden. Bei der UG geht außerdem die Rücklage vor.
  • Kapitalertragsteuer: Die GmbH behält sie ein, meldet sie an, führt sie ab und stellt dir eine Steuerbescheinigung aus.
  • Wahlrecht: Bist du wesentlich beteiligt, kannst du statt der Abgeltungsteuer das Teileinkunftsverfahren wählen. Dann sind 60 % mit deinem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig, und Kosten werden zu 60 % berücksichtigt.
  • Holding: Hält eine Holding-GmbH die Anteile, ist die Ausschüttung dort weitgehend steuerfrei.

Beispiel: 10.000 € Ausschüttung, davon 2.500 € Kapitalertragsteuer und 137,50 € Soli. Bei dir kommen 7.362,50 € an.

Zahlen & Grenzwerte (Stand: November 2026)

  • Kapitalertragsteuer: 25 % + 5,5 % Soli, ggf. Kirchensteuer
  • Anmeldung und Abführung: bis zum 10. des Monats nach der Auszahlung
  • Teileinkunftsverfahren: ab 25 % Beteiligung oder ab 1 % bei beruflicher Tätigkeit für die Gesellschaft

Rechtsgrundlagen

§ 29 GmbHG§ 30 GmbHG§ 20 EStG§ 32d EStG§ 43 EStG§ 44 EStG§ 45a EStG

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