Allgemeines – Gründung & Basics · 1.18
Wann hafte ich trotz UG oder GmbH persönlich?
Kurze Antwort
Grundsätzlich haftet nur das Vermögen der Gesellschaft. Verletzt du als Geschäftsführer aber deine Pflichten, haftest du persönlich, gerade bei Steuern. Haftungsbeschränkt schützt dich vor Geschäftsrisiken, nicht vor Pflichtverletzungen.
Das Wichtigste
- Vor der Eintragung: Wer im Namen der Gesellschaft handelt, haftet selbst.
- Steuern: Der Geschäftsführer erfüllt die Steuerpflichten der Gesellschaft. Werden Steuern vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht oder zu spät gemeldet oder gezahlt, haftet er persönlich. Typisch sind Umsatzsteuer und Lohnsteuer.
- Sozialversicherung: Wer Arbeitnehmeranteile nicht abführt, macht sich strafbar und haftet persönlich.
- Insolvenz: Der Antrag muss ohne Zögern gestellt werden. Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife musst du unter Umständen selbst ersetzen.
- Allgemein: Du schuldest die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns.
- Freiwillig: persönliche Bürgschaften, zum Beispiel für einen Bankkredit.
Der Klassiker: Umsatzsteuer kassiert, für anderes ausgegeben, am Zahltag fehlt das Geld. Behandle Umsatzsteuer nie als Geld der Firma.
Zahlen & Grenzwerte (Stand: November 2026)
- Insolvenzantrag: spätestens 3 Wochen nach Zahlungsunfähigkeit, 6 Wochen nach Überschuldung
Rechtsgrundlagen
§ 13 GmbHG§ 11 GmbHG§ 43 GmbHG§ 34 AO§ 69 AO§ 266a StGB§ 15a InsO§ 15b InsO
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← Zurück zur RubrikPluto zeigt dir jederzeit, wie viel Umsatzsteuer du dem Finanzamt schuldest, damit das Geld am Zahltag da ist.
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