Mythen & Fakten · 9.6
Mythos: „Mit einer GmbH hafte ich nie privat.“
Kurze Antwort
Grundsätzlich haftet nur die Gesellschaft, aber nicht immer.
Das Wichtigste
Gläubiger halten sich an das Vermögen der Gesellschaft. Als Geschäftsführer haftest du aber persönlich, wenn du Steuern vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht zahlst, den Insolvenzantrag zu spät stellst oder vor der Eintragung im Namen der GmbH handelst. Dazu kommen persönliche Bürgschaften, etwa für Kredite.
Merksatz: Die GmbH schützt vor Geschäftsrisiken, nicht vor Pflichtverletzungen.
Rechtsgrundlagen
§ 13 GmbHG§ 11 GmbHG§ 69 AO§ 15a InsO
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- Ausführlich: Wann hafte ich trotz UG oder GmbH persönlich?
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