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Allgemeines – Gründung & Basics · 1.7

Gewerbeanmeldung: Wer muss, und was passiert danach?

Kurze Antwort

Sobald deine UG oder GmbH gewerblich tätig wird, meldet der Geschäftsführer ein Gewerbe beim Gewerbeamt der Gemeinde an. Das geht meist online. Das Gewerbeamt gibt die Anmeldung an andere Stellen weiter, die Anmeldung beim Finanzamt erledigst du aber trotzdem selbst.

Das Wichtigste

  • Angemeldet wird gleichzeitig mit dem Start der Tätigkeit, nicht erst mit der ersten Rechnung.
  • Das Gewerbeamt informiert unter anderem Finanzamt, IHK und Berufsgenossenschaft.
  • Meldest du innerhalb einer Woche an, gilt damit auch die Meldepflicht bei der Berufsgenossenschaft als erfüllt.
  • Umzug, neue Tätigkeit oder Aufgabe musst du ebenfalls melden.
  • Einige Tätigkeiten brauchen eine zusätzliche Erlaubnis, etwa Makler oder Finanzvermittler. Bei den meisten digitalen Geschäftsmodellen ist das nicht der Fall.

Die Gewerbeanmeldung ist keine Steueranmeldung. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gibst du selbst ab. Eine reine Holding, die nur Beteiligungen hält, ist in der Regel kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung, als UG oder GmbH aber trotzdem gewerbesteuerpflichtig.

Zahlen & Grenzwerte (Stand: November 2026)

  • Gebühr: legt jede Gemeinde selbst fest

Rechtsgrundlagen

§ 14 GewO§ 34c GewO§ 192 SGB VII§ 2 GewStG

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