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Allgemeines – Gründung & Basics · 1.14

Pflichten nach der Gründung: IHK, Transparenzregister, Berufsgenossenschaft

Kurze Antwort

Nach der Gründung kommen drei Pflichten, die viele Gründer erst bei einem Brief bemerken. Die IHK-Mitgliedschaft entsteht automatisch. Ins Transparenzregister muss deine Gesellschaft sich selbst eintragen. Die Meldung bei der Berufsgenossenschaft ist meist schon mit der Gewerbeanmeldung erledigt.

Das Wichtigste

IHK

  • Jede UG und GmbH mit Betrieb im Bezirk ist Pflichtmitglied, auch eine reine Holding-UG. Im Handwerk ist es die Handwerkskammer.
  • Der Beitrag kommt per Bescheid, die Höhe hängt von der IHK und vom Gewinn ab.

Transparenzregister

  • Deine Gesellschaft meldet ihre wirtschaftlich Berechtigten selbst, also alle, die mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte halten.
  • Seit 2021 reicht der Eintrag im Handelsregister dafür nicht mehr. Ein Verstoß kann ein Bußgeld kosten.

Berufsgenossenschaft

  • Unternehmen melden sich innerhalb einer Woche nach dem Start. Mit der Gewerbeanmeldung in dieser Woche gilt das als erledigt.
  • Mitarbeiter sind immer versichert. Ob du als Geschäftsführer selbst versichert bist, hängt von deiner Berufsgenossenschaft ab.

Zwei weitere Basics

  • Deine GmbH führt ab dem ersten Tag Bücher.
  • Auf Geschäftsbriefe und E-Mails gehören Rechtsform, Sitz, Registergericht, Handelsregisternummer und Geschäftsführer. Deine Website braucht ein Impressum.

Vorsicht vor Rechnungen privater Anbieter für „Registereinträge“, die nach der Gründung kommen und amtlich aussehen. Prüf den Absender, bevor du zahlst.

Zahlen & Grenzwerte (Stand: November 2026)

  • Transparenzregister: Hält niemand mehr als 25 %, gilt der Geschäftsführer als wirtschaftlich Berechtigter. Der Registerbetreiber erhebt eine kleine Jahresgebühr.
  • IHK: Kapitalgesellschaften zahlen mindestens den Grundbeitrag.

Rechtsgrundlagen

§ 2 IHKG§ 3 IHKG§ 3 GwG§ 20 GwG§ 56 GwG§ 192 SGB VII§ 238 HGB§ 35a GmbHG§ 5 DDG

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