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Allgemeines – Gründung & Basics · 1.16

Kann meine GmbH die Gründungskosten absetzen?

Kurze Antwort

Ja, wenn der Gesellschaftsvertrag regelt, dass die Gesellschaft die Gründungskosten bis zu einem Höchstbetrag trägt. Fehlt diese Regelung, müssen die Gesellschafter die Kosten selbst zahlen.

Das Wichtigste

  • Im Gesellschaftsvertrag steht, dass die GmbH die Gründungskosten bis zu einem bestimmten Betrag übernimmt.
  • Beim Musterprotokoll ist dieser Betrag fest begrenzt.
  • Typische Gründungskosten: Notar und Handelsregister, Gewerbeanmeldung, Beratung zur Gründung, Eröffnungsbilanz.
  • Jeder Betrag braucht eine Rechnung und einen klaren Bezug zur Gründung.
  • Hast du vor der Gründung privat bezahlt, erstattet dir die GmbH die Kosten später im Rahmen der Regelung. Heb die Belege auf.

Zahlt die GmbH ohne Regelung oder über den Höchstbetrag hinaus, kann das eine verdeckte Gewinnausschüttung sein. Was die GmbH nach dem Notartermin fürs Geschäft kauft, sind dagegen normale Betriebsausgaben.

Zahlen & Grenzwerte (Stand: November 2026)

  • Musterprotokoll: höchstens 300 €, maximal bis zur Höhe des Stammkapitals. Den Rest tragen die Gesellschafter.
  • Individueller Gesellschaftsvertrag: kein gesetzlicher Festbetrag. In der Praxis oft rund 10 % des Stammkapitals, im Einzelfall prüfen.

Rechtsgrundlagen

§ 8 KStG§ 2 GmbHG§ 4 EStG

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