Allgemeines – Gründung & Basics · 1.3
UG oder GmbH: Was ist der Unterschied?
Die UG (haftungsbeschränkt) ist keine eigene Rechtsform, sondern eine GmbH mit Sonderregeln. Du kannst sie schon mit 1 € Stammkapital gründen. Dafür muss sie einen Teil ihres Gewinns zurücklegen und einen festen Namenszusatz tragen. Steuern und Haftung sind bei beiden gleich.
Das Wichtigste
| UG (haftungsbeschränkt) | GmbH | |
|---|---|---|
| Stammkapital | ab 1 € | mindestens 25.000 € |
| Einzahlung bei Gründung | vollständig, nur Geld | mindestens die Hälfte, Sacheinlagen möglich |
| Name | „UG (haftungsbeschränkt)“ Pflicht | „GmbH“ |
| Rücklage | 25 % des Jahresüberschusses | keine Pflicht |
| Steuern | Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatzsteuer | gleich |
| Haftung | Gesellschaft haftet | gleich |
Erhöht die UG ihr Stammkapital auf 25.000 €, fallen die Sonderregeln weg. Den Namen darf sie behalten.
Wichtig: Eine UG mit 1 € Kapital gerät schnell in Schieflage. Zahl so viel ein, dass die ersten Kosten gedeckt sind. Droht Zahlungsunfähigkeit, muss der Geschäftsführer sofort die Gesellschafterversammlung einberufen.
Zahlen & Grenzwerte (Stand: November 2026)
- Rücklage UG: 25 % des Jahresüberschusses, gemindert um einen Verlustvortrag, bis 25.000 € Stammkapital erreicht sind
- GmbH: bei der Anmeldung mindestens 12.500 € eingezahlt
Rechtsgrundlagen
§ 5 GmbHG§ 5a GmbHG§ 7 GmbHG§ 57c GmbHG
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- Nächstes Video: Wie gründe ich eine UG oder GmbH? Schritt für Schritt
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