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Allgemeines – Gründung & Basics · 1.3

UG oder GmbH: Was ist der Unterschied?

Kurze Antwort

Die UG (haftungsbeschränkt) ist keine eigene Rechtsform, sondern eine GmbH mit Sonderregeln. Du kannst sie schon mit 1 € Stammkapital gründen. Dafür muss sie einen Teil ihres Gewinns zurücklegen und einen festen Namenszusatz tragen. Steuern und Haftung sind bei beiden gleich.

Das Wichtigste

UG (haftungsbeschränkt)GmbH
Stammkapitalab 1 €mindestens 25.000 €
Einzahlung bei Gründungvollständig, nur Geldmindestens die Hälfte, Sacheinlagen möglich
Name„UG (haftungsbeschränkt)“ Pflicht„GmbH“
Rücklage25 % des Jahresüberschusseskeine Pflicht
SteuernKörperschaft-, Gewerbe-, Umsatzsteuergleich
HaftungGesellschaft haftetgleich

Erhöht die UG ihr Stammkapital auf 25.000 €, fallen die Sonderregeln weg. Den Namen darf sie behalten.

Wichtig: Eine UG mit 1 € Kapital gerät schnell in Schieflage. Zahl so viel ein, dass die ersten Kosten gedeckt sind. Droht Zahlungsunfähigkeit, muss der Geschäftsführer sofort die Gesellschafterversammlung einberufen.

Zahlen & Grenzwerte (Stand: November 2026)

  • Rücklage UG: 25 % des Jahresüberschusses, gemindert um einen Verlustvortrag, bis 25.000 € Stammkapital erreicht sind
  • GmbH: bei der Anmeldung mindestens 12.500 € eingezahlt

Rechtsgrundlagen

§ 5 GmbHG§ 5a GmbHG§ 7 GmbHG§ 57c GmbHG

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