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Allgemeines – Gründung & Basics · 1.1

Welche Steuern zahlt meine UG oder GmbH?

Kurze Antwort

Deine UG oder GmbH zahlt Körperschaftsteuer mit Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer auf ihren Gewinn. Außerdem führt sie die Umsatzsteuer ab, die sie ihren Kunden berechnet. Du selbst zahlst erst Steuern, wenn Geld aus der Gesellschaft zu dir fließt, also als Gehalt oder Gewinnausschüttung.

Das Wichtigste

Bei einer Kapitalgesellschaft gibt es zwei Ebenen: die Gesellschaft und dich privat.

  • Körperschaftsteuer: die Gewinnsteuer der Gesellschaft, plus Solidaritätszuschlag.
  • Gewerbesteuer: fällt bei jeder UG und GmbH an, egal womit sie ihr Geld verdient. Wie hoch sie ist, bestimmt deine Gemeinde über den Hebesatz.
  • Umsatzsteuer: Du schlägst sie auf deine Preise auf, ziehst die Umsatzsteuer aus deinen Einkäufen (Vorsteuer) ab und führst den Rest ans Finanzamt ab. Sie ist ein Durchlaufposten, kein Ertrag.
  • Gehalt: Zahlt dir die GmbH ein Geschäftsführergehalt, zählt es für sie als Betriebsausgabe. Du zahlst darauf Lohnsteuer.
  • Ausschüttung: Schüttet die GmbH Gewinn an dich aus, behält sie Kapitalertragsteuer ein und führt sie ab.

Gewinn, der in der Gesellschaft bleibt, wird nur auf der Ebene der GmbH besteuert. Deshalb reinvestieren viele Gründer in den ersten Jahren.

Zahlen & Grenzwerte (Stand: November 2026)

  • Körperschaftsteuer: 15 % + 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf = 15,825 %. Ab 2028 sinkt der Satz jährlich um einen Prozentpunkt auf 10 % ab 2032.
  • Gewerbesteuer: Messzahl 3,5 % × Hebesatz der Gemeinde (mindestens 200 %). Kein Freibetrag für UG und GmbH.
  • Gesamtbelastung bei einem Hebesatz von 400 %: rund 30 % des Gewinns.
  • Ausschüttungen: grundsätzlich 25 % Abgeltungsteuer + Solidaritätszuschlag.

Rechtsgrundlagen

§ 23 KStG§ 2 GewStG§ 16 GewStG§ 1 UStG§ 15 UStG§ 19 EStG§ 43 EStG

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Mit Pluto

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