Allgemeines – Gründung & Basics · 1.2
Darf ich meine Steuern selbst machen?
Ja. In Deutschland ist niemand verpflichtet, einen Steuerberater zu beauftragen, auch keine UG oder GmbH. Die Verantwortung für vollständige, richtige und pünktliche Erklärungen trägst du als Geschäftsführer aber in jedem Fall selbst.
Das Wichtigste
Die Abgabenordnung ist das zentrale Gesetz des deutschen Steuerrechts und wird oft „Steuergrundgesetz“ genannt. Sie regelt die Grundlagen für alle Steuerarten, das Steuerverfahren und das steuerliche Straf- und Bußgeldverfahren. Nach § 80 Abs. 1 AO kannst du dich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine Pflicht dazu gibt es nicht.
- Die Pflicht zur Abgabe trifft den Steuerpflichtigen selbst. Bei UG und GmbH erfüllt sie der Geschäftsführer.
- Unternehmen übermitteln ihre Erklärungen elektronisch, über ELSTER, eine Software oder einen Steuerberater.
- Merkst du später einen Fehler in einer Erklärung, musst du ihn melden und berichtigen.
- Mit Steuerberater gelten längere Abgabefristen. Wer selbst einreicht, hat die normale Frist.
Bei einer GmbH gehört mehr dazu als eine Steuererklärung: Jahresabschluss, E-Bilanz, Offenlegung sowie Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung.
Zahlen & Grenzwerte (Stand: November 2026)
- Steuerjahr 2025: selbst erstellt bis 31.07.2026, mit Steuerberater bis 01.03.2027
- Steuerjahr 2026: selbst erstellt bis 31.07.2027, mit Steuerberater bis Ende Februar 2028
Rechtsgrundlagen
§ 80 AO§ 34 AO§ 149 AO§ 150 AO§ 153 AO§ 5b EStG§ 325 HGB
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