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Buchhaltung & Belege · 6.3

Darf ich Belege nur digital aufbewahren?

Kurze Antwort

Ja, für die meisten Unterlagen. Rechnungen, Quittungen und Kontoauszüge darf deine GmbH digital aufbewahren. Papierbelege darfst du scannen und danach in der Regel vernichten, wenn der Scan-Prozess sauber geregelt ist.

Das Wichtigste

  • Digitale Belege, etwa PDF-Rechnungen, bewahrst du in der Form auf, in der sie gekommen sind.
  • E-Rechnungen bewahrst du als strukturierte Datei auf, nicht nur als Ausdruck oder Bild.
  • Papierbelege dürfen gescannt werden. Der Scan muss vollständig und lesbar sein, und der Ablauf sollte dokumentiert sein.
  • Ausnahme: Jahresabschlüsse und die Eröffnungsbilanz bewahrst du im Original auf.
  • Die Daten müssen während der gesamten Frist lesbar und auswertbar bleiben. Die Speicherung in einem anderen EU-Staat ist erlaubt.

Rechtsgrundlagen

§ 147 Abs. 2 AO§ 146 Abs. 2 AO§ 257 HGB

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