Buchhaltung & Belege · 6.4
Wie lange muss ich Belege aufbewahren?
Kurze Antwort
Bücher und Jahresabschlüsse 10 Jahre, Buchungsbelege wie Rechnungen 8 Jahre, Geschäftsbriefe 6 Jahre. Die Frist beginnt jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Unterlage entstanden ist.
Das Wichtigste
| Unterlage | Frist |
|---|---|
| Bücher, Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanz, Inventare | 10 Jahre |
| Buchungsbelege: Rechnungen, Kontoauszüge, Quittungen | 8 Jahre |
| Handels- und Geschäftsbriefe, sonstige steuerlich relevante Unterlagen | 6 Jahre |
- Beispiel: Eine Rechnung von März 2026 darfst du ab dem 1. Januar 2035 vernichten.
- Läuft beim Finanzamt noch ein offenes Verfahren, etwa eine Prüfung oder ein Einspruch, verlängert sich die Frist für die betroffenen Unterlagen.
- Die Frist für Buchungsbelege wurde 2025 von 10 auf 8 Jahre verkürzt.
Rechtsgrundlagen
§ 147 Abs. 3 und 4 AO§ 257 HGB
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