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Buchhaltung & Belege · 6.4

Wie lange muss ich Belege aufbewahren?

Kurze Antwort

Bücher und Jahresabschlüsse 10 Jahre, Buchungsbelege wie Rechnungen 8 Jahre, Geschäftsbriefe 6 Jahre. Die Frist beginnt jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Unterlage entstanden ist.

Das Wichtigste

UnterlageFrist
Bücher, Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanz, Inventare10 Jahre
Buchungsbelege: Rechnungen, Kontoauszüge, Quittungen8 Jahre
Handels- und Geschäftsbriefe, sonstige steuerlich relevante Unterlagen6 Jahre
  • Beispiel: Eine Rechnung von März 2026 darfst du ab dem 1. Januar 2035 vernichten.
  • Läuft beim Finanzamt noch ein offenes Verfahren, etwa eine Prüfung oder ein Einspruch, verlängert sich die Frist für die betroffenen Unterlagen.
  • Die Frist für Buchungsbelege wurde 2025 von 10 auf 8 Jahre verkürzt.

Rechtsgrundlagen

§ 147 Abs. 3 und 4 AO§ 257 HGB

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