Buchhaltung & Belege · 6.6
Geschäftsessen: Wie setzt die GmbH Bewirtung ab?
Kurze Antwort
Lädst du Kunden oder Geschäftspartner zum Essen ein, kann deine GmbH 70 % der Kosten als Betriebsausgabe absetzen. Die Vorsteuer bekommt sie vollständig zurück. Voraussetzung ist ein ordentlich ausgefüllter Bewirtungsbeleg.
Das Wichtigste
- Auf den Bewirtungsbeleg gehören: Ort, Datum, Teilnehmer, Anlass und Höhe der Kosten.
- Die Rechnung des Restaurants muss maschinell erstellt sein. Ab 250 € gehört der Name deiner Gesellschaft drauf.
- Ein konkreter Anlass muss erkennbar sein, etwa „Projektbesprechung Website-Relaunch“. „Geschäftsessen“ allein reicht nicht.
- Das Trinkgeld zählt dazu, wenn es auf dem Beleg vermerkt ist.
- Essen nur mit eigenen Mitarbeitern ist keine Bewirtung von Geschäftsfreunden. Hier gelten andere Regeln, etwa für Betriebsfeiern.
- Bewirtungskosten werden auf einem eigenen Konto gebucht.
Zahlen & Grenzwerte (Stand: November 2026)
- Betriebsausgabe: 70 % der angemessenen Kosten
- Vorsteuer: 100 %
Rechtsgrundlagen
§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG§ 15 Abs. 1a UStG
Weiter
- Nächstes Video: Büro in der eigenen Wohnung: Was darf die GmbH zahlen?
- Verwandt: Was ist eine Kleinbetragsrechnung?
Mit Pluto
← Zurück zur RubrikLädst du einen Restaurantbeleg in Pluto hoch, fragt Pluto Anlass und Teilnehmer gleich mit ab.
Kostenfrei ausprobieren