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Buchhaltung & Belege · 6.6

Geschäftsessen: Wie setzt die GmbH Bewirtung ab?

Kurze Antwort

Lädst du Kunden oder Geschäftspartner zum Essen ein, kann deine GmbH 70 % der Kosten als Betriebsausgabe absetzen. Die Vorsteuer bekommt sie vollständig zurück. Voraussetzung ist ein ordentlich ausgefüllter Bewirtungsbeleg.

Das Wichtigste

  • Auf den Bewirtungsbeleg gehören: Ort, Datum, Teilnehmer, Anlass und Höhe der Kosten.
  • Die Rechnung des Restaurants muss maschinell erstellt sein. Ab 250 € gehört der Name deiner Gesellschaft drauf.
  • Ein konkreter Anlass muss erkennbar sein, etwa „Projektbesprechung Website-Relaunch“. „Geschäftsessen“ allein reicht nicht.
  • Das Trinkgeld zählt dazu, wenn es auf dem Beleg vermerkt ist.
  • Essen nur mit eigenen Mitarbeitern ist keine Bewirtung von Geschäftsfreunden. Hier gelten andere Regeln, etwa für Betriebsfeiern.
  • Bewirtungskosten werden auf einem eigenen Konto gebucht.

Zahlen & Grenzwerte (Stand: November 2026)

  • Betriebsausgabe: 70 % der angemessenen Kosten
  • Vorsteuer: 100 %

Rechtsgrundlagen

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG§ 15 Abs. 1a UStG

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