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Buchhaltung & Belege · 6.7

Büro in der eigenen Wohnung: Was darf die GmbH zahlen?

Kurze Antwort

Arbeitest du von zu Hause, gibt es zwei Wege: Deine GmbH mietet einen Raum in deiner Wohnung, oder du setzt als angestellter Geschäftsführer die Homeoffice-Pauschale in deiner privaten Steuererklärung an. Das Büro einfach über die GmbH laufen zu lassen, ohne Vertrag, geht nicht.

Das Wichtigste

Weg 1: Die GmbH mietet einen Raum

  • Schriftlicher Mietvertrag zwischen dir und der GmbH, mit ortsüblicher Miete.
  • Die GmbH setzt die Miete als Betriebsausgabe ab.
  • Du versteuerst die Miete privat als Einnahme aus Vermietung. Anteilige Kosten der Wohnung kannst du dagegenrechnen.
  • Ist die Miete zu hoch, wird der überhöhte Teil zur verdeckten Gewinnausschüttung.

Weg 2: Homeoffice-Pauschale

  • Du setzt sie in deiner persönlichen Steuererklärung als Werbungskosten an, als Angestellter deiner GmbH.
  • Kein Vertrag mit der GmbH nötig.

Welcher Weg sich lohnt, hängt von Miete, Raumgröße und deinem Steuersatz ab.

Zahlen & Grenzwerte (Stand: November 2026)

  • Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Tag, höchstens 1.260 € im Jahr

Rechtsgrundlagen

§ 21 EStG§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG§ 9 Abs. 5 EStG§ 8 Abs. 3 KStG

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Die Miete an dich buchst du in Pluto als Raumkosten der Gesellschaft, mit dem Mietvertrag als Beleg.

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