Buchhaltung & Belege · 6.8
Laptop & Co.: Sofort absetzen oder abschreiben?
Kurze Antwort
Günstige Anschaffungen bis zur GWG-Grenze kann deine GmbH sofort absetzen. Computer, Laptops, Zubehör und Software dürfen dank einer Sonderregel auch darüber in einem Jahr abgeschrieben werden. Andere teure Anschaffungen verteilst du über ihre Nutzungsdauer.
Das Wichtigste
- Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): bis zur Grenze netto sofort als Betriebsausgabe.
- Computer und Software: Die Finanzverwaltung erlaubt eine Nutzungsdauer von einem Jahr. Der Laptop für 2.000 € ist damit im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.
- Andere Anschaffungen wie Möbel oder Kameras: Abschreibung über die Nutzungsdauer laut amtlicher Tabelle.
- Sammelposten: Alternativ können Wirtschaftsgüter in einer Preisspanne gemeinsam über fünf Jahre abgeschrieben werden.
- Die Vorsteuer bekommst du immer sofort zurück, unabhängig von der Abschreibung.
Zahlen & Grenzwerte (Stand: November 2026)
- GWG-Grenze: 800 € netto
- Sammelposten: 250 € bis 1.000 € netto, über 5 Jahre
- Computer-Hardware und Software: Nutzungsdauer 1 Jahr möglich
- Bewegliche Wirtschaftsgüter, angeschafft von Juli 2025 bis Ende 2027: degressive Abschreibung bis 30 % möglich
Rechtsgrundlagen
§ 6 Abs. 2 und 2a EStG§ 7 EStGBMF-Schreiben zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
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