Buchhaltung & Belege · 6.10
Firmenwagen und Fahrtkosten: Was gilt?
Kurze Antwort
Deine GmbH kann ein Auto kaufen oder leasen und alle Kosten absetzen. Nutzt du es auch privat, ist das für dich ein geldwerter Vorteil, also Arbeitslohn, auf den Lohnsteuer anfällt. Berechnet wird er pauschal nach der 1-%-Regel oder genau per Fahrtenbuch.
Das Wichtigste
- Pauschal: jeden Monat ein Prozentsatz des Bruttolistenpreises als Vorteil, dazu ein Aufschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Büro.
- Fahrtenbuch: genaue Aufteilung nach tatsächlichen Fahrten. Aufwändig, lohnt sich bei wenig Privatnutzung.
- Elektroautos sind begünstigt.
- Die private Nutzung muss im Geschäftsführervertrag geregelt sein. Sonst droht eine verdeckte Gewinnausschüttung.
- Soll das Auto nur betrieblich genutzt werden, halte das schriftlich fest.
- Auch umsatzsteuerlich wird die Privatnutzung erfasst.
Zahlen & Grenzwerte (Stand: November 2026)
- Verbrenner: 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat
- Reines Elektroauto bis 100.000 € Bruttolistenpreis: 0,25 %; darüber 0,5 %
- Fahrten Wohnung–Büro: zusätzlich 0,03 % des (ggf. reduzierten) Listenpreises je Entfernungskilometer und Monat
Rechtsgrundlagen
§ 8 Abs. 2 EStG§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG§ 3 Abs. 9a UStG§ 8 Abs. 3 KStG
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Mit Pluto
← Zurück zur RubrikFahrzeugkosten bucht Pluto auf das Fahrzeug. Den geldwerten Vorteil rechnest du derzeit über die Lohnabrechnung ab, die nicht Teil von Pluto ist.
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