UG & GmbH im Alltag · 4.6
Geschäftsführergehalt: Was ist erlaubt?
Kurze Antwort
Als Gesellschafter-Geschäftsführer darfst du dir ein Gehalt zahlen, und die GmbH setzt es als Betriebsausgabe ab. Dafür braucht es einen schriftlichen Anstellungsvertrag, der im Voraus geschlossen wird, und das Gehalt muss angemessen sein. Sonst kann das Finanzamt es als verdeckte Gewinnausschüttung werten.
Das Wichtigste
- Vertrag vorher: Gehalt und Zusatzleistungen müssen im Voraus klar vereinbart und dann auch so gezahlt werden. Rückwirkende Erhöhungen erkennt das Finanzamt bei beherrschenden Gesellschaftern nicht an.
- Angemessen: Maßstab ist, was ein fremder Geschäftsführer in vergleichbarer Firma bekäme. Ein Gehalt, das den gesamten Gewinn aufzehrt, fällt auf.
- Lohnsteuer: Die GmbH ist Arbeitgeberin. Sie meldet Lohnsteuer an und führt sie ab.
- Sozialversicherung: Hängt vor allem davon ab, wie viel Einfluss du in der Gesellschaft hast. Mehrheitsgesellschafter sind meist nicht sozialversicherungspflichtig. Sicherheit gibt ein Statusfeststellungsverfahren.
- Kein Gehalt ist auch erlaubt, gerade am Anfang.
Rechtsgrundlagen
§ 8 Abs. 3 KStG§ 19 EStG§ 41a EStG§ 7a SGB IV
Weiter
- Nächstes Video: Wie wird eine Gewinnausschüttung besteuert?
- Verwandt: Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?
Mit Pluto
← Zurück zur RubrikDas Gehalt erscheint in Pluto als Personalaufwand deiner Gesellschaft. Die Lohnabrechnung selbst ist derzeit nicht Teil von Pluto.
Kostenfrei ausprobieren