Post vom Finanzamt · 7.7
Kann ich Steuern stunden oder in Raten zahlen?
Kurze Antwort
Ja, wenn die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte wäre und die Steuer durch den Aufschub nicht gefährdet ist. Du stellst einen Antrag beim Finanzamt, am besten vor dem Fälligkeitstag. Für die gestundete Zeit fallen Zinsen an.
Das Wichtigste
- Antrag: schriftlich oder per ELSTER, mit Begründung, aktuellen Zahlen und einem realistischen Ratenplan.
- Rechtzeitig: vor Fälligkeit stellen. Dann entstehen keine Säumniszuschläge.
- Kurzfristig: Ist nur ein Zahlungseingang verspätet, reicht oft ein Vollstreckungsaufschub.
- Grenzen: Steuern, die deine GmbH für andere einbehält, etwa Lohnsteuer oder Kapitalertragsteuer, können nicht gestundet werden. Bei der Umsatzsteuer sind Finanzämter zurückhaltend.
- In echten Notlagen ist auch ein Erlass möglich, das ist aber die Ausnahme.
Zahlen & Grenzwerte (Stand: November 2026)
- Stundungszinsen: 0,5 % pro vollem Monat
Rechtsgrundlagen
§ 222 AO§ 234 AO§ 238 AO§ 258 AO§ 227 AO
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