Post vom Finanzamt · 7.5
Mahnung und Säumniszuschläge: Was tun?
Kurze Antwort
Zahlt deine Gesellschaft eine Steuer nicht pünktlich, entstehen automatisch Säumniszuschläge. Bleibt die Zahlung weiter aus, mahnt das Finanzamt und kann danach vollstrecken, etwa das Geschäftskonto pfänden. Je früher du reagierst, desto günstiger.
Das Wichtigste
- Sofort zahlen, wenn möglich. Der Zuschlag läuft je angefangenem Monat.
- Nicht zahlen können: Ruf beim Finanzamt an und beantrag Stundung oder Ratenzahlung, bevor vollstreckt wird.
- Vollstreckung: Kontopfändung kann ohne weitere Ankündigung kommen und das Geschäft lähmen.
- Zahlung zugeordnet? Gib bei jeder Überweisung Steuernummer, Steuerart und Zeitraum an, sonst landet sie woanders.
- In Härtefällen können Säumniszuschläge teilweise erlassen werden.
- Ein SEPA-Lastschriftmandat verhindert verpasste Zahlungen.
Zahlen & Grenzwerte (Stand: November 2026)
- Säumniszuschlag: 1 % des auf 50 € abgerundeten Betrags je angefangenem Monat
- Schonfrist bei Überweisung: 3 Tage
Rechtsgrundlagen
§ 240 AO§ 254 AO§ 309 AO§ 227 AO
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