Voranmeldung, Erklärungen & Fristen · 3.4
Was ist eine Dauerfristverlängerung?
Kurze Antwort
Mit einer Dauerfristverlängerung hast du für jede Voranmeldung einen Monat mehr Zeit. Statt am 10. des Folgemonats ist sie erst am 10. des übernächsten Monats fällig. Monatszahler leisten dafür einmal im Jahr eine Sondervorauszahlung.
Das Wichtigste
- Du beantragst sie elektronisch beim Finanzamt, bis zu dem Tag, an dem die erste betroffene Voranmeldung fällig wäre.
- Sie gilt danach jedes Jahr weiter, bis du sie widerrufst oder das Finanzamt sie zurücknimmt.
- Monatszahler: zahlen eine Sondervorauszahlung, die mit der Dezember-Voranmeldung verrechnet wird. Sie ist also kein Geld, das verloren geht.
- Quartalszahler: bekommen die Verlängerung ohne Sondervorauszahlung.
- Mehr Zeit heißt auch: Belege sind vollständiger, und du musst seltener korrigieren.
Zahlen & Grenzwerte (Stand: November 2026)
- Sondervorauszahlung: ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres
- Antrag für Monatszahler bis 10. Februar, für Quartalszahler bis 10. April
Rechtsgrundlagen
§ 18 Abs. 6 UStG§§ 46–48 UStDV
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Mit Pluto
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