Voranmeldung, Erklärungen & Fristen · 3.9
Der Steuerkalender: alle Termine im Überblick
Kurze Antwort
Die Steuertermine deiner Gesellschaft wiederholen sich jedes Jahr. Wer sie einmal im Kalender hat, verpasst keinen mehr.
Das Wichtigste
| Termin | Was |
|---|---|
| jeden 10. | Umsatzsteuer-Voranmeldung (Monatszahler), ggf. Lohnsteuer-Anmeldung |
| 10.01., 10.04., 10.07., 10.10. | Umsatzsteuer-Voranmeldung (Quartalszahler) |
| 10.02. | Antrag Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung (Monatszahler) |
| 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. | Gewerbesteuer-Vorauszahlung |
| 10.03., 10.06., 10.09., 10.12. | Körperschaftsteuer-Vorauszahlung |
| 31.03. bzw. 30.06. | Jahresabschluss aufstellen (kleine GmbH bis 30.06.) |
| 31.07. | Jahreserklärungen fürs Vorjahr, wenn selbst erstellt |
| 31.12. | Offenlegung des Jahresabschlusses fürs Vorjahr |
- Mit Dauerfristverlängerung verschieben sich die Voranmeldungen um einen Monat.
- Fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag.
- Die Termine gelten bei einem Wirtschaftsjahr gleich Kalenderjahr.
Rechtsgrundlagen
§ 18 UStG§ 31 KStG§ 19 GewStG§ 264 HGB§ 149 AO§ 325 HGB
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- Nächstes Video: Frist verpasst: Was passiert jetzt?
- Verwandt: Wie läuft das Steuerjahr einer GmbH ab?
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