← Zur Wissensübersicht

EU, Ausland & Reverse Charge · 5.5

Freelancer im Ausland bezahlen: Was muss ich beachten?

Kurze Antwort

Bezahlt deine GmbH einen Freelancer im Ausland, gilt in der Regel Reverse Charge: Er stellt eine Rechnung ohne Umsatzsteuer, deine GmbH meldet die Steuer selbst und zieht sie als Vorsteuer ab. In Sonderfällen musst du außerdem Steuer einbehalten.

Das Wichtigste

  • Rechnung: Lass dir eine ordentliche Rechnung geben, mit vollständigem Namen, Anschrift und, bei EU-Freelancern, USt-IdNr.
  • Umsatzsteuer: Reverse Charge, egal ob der Freelancer in seinem Land Kleinunternehmer ist.
  • Abzugsteuer: Überlässt dir der Freelancer Rechte zur Nutzung, etwa Lizenzen an Fotos, Musik oder Software, oder tritt er in Deutschland auf, kann deine GmbH verpflichtet sein, Steuer einzubehalten und ans Bundeszentralamt für Steuern abzuführen. Prüf das vor der Zahlung.
  • Scheinselbstständigkeit: Arbeitet jemand wie ein Angestellter, nur für dich und nach deinen Weisungen, kann es Probleme geben, besonders wenn er in Deutschland arbeitet.
  • Vertrag: Ein schriftlicher Dienst- oder Werkvertrag mit Regelung zu Nutzungsrechten schützt beide Seiten.

Rechtsgrundlagen

§ 13b UStG§ 50a EStG§ 7 SGB IV

Weiter

Mit Pluto

Rechnungen von ausländischen Freelancern bucht Pluto als Reverse Charge.

Kostenfrei ausprobieren
← Zurück zur Rubrik