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EU, Ausland & Reverse Charge · 5.1

Was ist Reverse Charge (§ 13b UStG)?

Kurze Antwort

Beim Reverse-Charge-Verfahren dreht sich die Steuerschuld um: Nicht der Leistende, sondern der Kunde schuldet die Umsatzsteuer. Das passiert vor allem, wenn deine GmbH Leistungen von Unternehmen aus dem Ausland einkauft, oder wenn sie selbst Leistungen an Unternehmen in der EU erbringt.

Das Wichtigste

Deine GmbH kauft ein (häufigster Fall)

  • Ein ausländisches Unternehmen stellt dir eine Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer.
  • Deine GmbH berechnet die Umsatzsteuer selbst und meldet sie in der Voranmeldung.
  • Im selben Zug zieht sie den Betrag als Vorsteuer ab. Unterm Strich zahlst du meist nichts, musst es aber melden.
  • Kleinunternehmer melden die Steuer auch, dürfen sie aber nicht als Vorsteuer abziehen.

Deine GmbH verkauft an EU-Unternehmen

  • Deine Rechnung enthält keine Umsatzsteuer, dein Kunde versteuert in seinem Land.
  • Mehr dazu im nächsten Video.

Auch im Inland gibt es Reverse-Charge-Fälle, etwa bei Bauleistungen. Für digitale Geschäftsmodelle sind sie selten.

Rechtsgrundlagen

§ 13b UStG§ 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG§ 3a Abs. 2 UStG

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Mit Pluto

Pluto erkennt Reverse-Charge-Rechnungen und trägt sie richtig in deine Voranmeldung ein.

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