EU, Ausland & Reverse Charge · 5.11
Geschäftsführer im Ausland: Was bedeutet das für die GmbH?
Kurze Antwort
Führst du deine GmbH dauerhaft aus dem Ausland, kann sich der Ort der Geschäftsleitung verlagern. Dann ist die GmbH unter Umständen auch im anderen Land steuerpflichtig. Ziehst du selbst weg, kann außerdem eine Steuer auf deine Anteile anfallen. Das ist ein Thema für individuelle Beratung.
Das Wichtigste
- Ort der Geschäftsleitung: Er liegt dort, wo die wichtigen Entscheidungen tatsächlich getroffen werden. Wer die GmbH dauerhaft aus dem Ausland lenkt, kann ihn dorthin verlagern.
- Folge für die GmbH: Sie kann in zwei Ländern als steuerpflichtig gelten. Doppelbesteuerungsabkommen lösen das oft, aber nicht immer zu deinen Gunsten.
- Folge für dein Gehalt: Arbeitest du im Ausland, kann das Gehalt ganz oder teilweise dort steuerpflichtig sein.
- Wegzug: Gibst du deinen Wohnsitz in Deutschland auf und hältst mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft, kann der Wertzuwachs deiner Anteile versteuert werden, als würdest du verkaufen.
- Kurze Aufenthalte, etwa Urlaub mit gelegentlichem Arbeiten, sind meist unkritisch. Bei längeren Zeiträumen vorher beraten lassen.
Rechtsgrundlagen
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