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EU, Ausland & Reverse Charge · 5.3

Wie schreibe ich eine Rechnung an Kunden außerhalb der EU?

Kurze Antwort

Dienstleistungen an Unternehmen außerhalb der EU sind in Deutschland in der Regel nicht steuerbar. Deine Rechnung enthält dann keine deutsche Umsatzsteuer. Du musst aber belegen können, dass dein Kunde ein Unternehmen ist.

Das Wichtigste

  • Geschäftskunden: Ort der Leistung ist das Land des Kunden. Deutsche Umsatzsteuer fällt nicht an.
  • Nachweis: z. B. Registerauszug, Steuernummer des Kunden oder eine Bescheinigung seiner Behörde. Heb das zur Akte auf.
  • Hinweis auf der Rechnung: etwa „Nicht im Inland steuerbare Leistung“. Das ist empfehlenswert, auch wenn es nicht vorgeschrieben ist.
  • Privatkunden: Bei vielen digitalen Leistungen und Beratung gilt ebenfalls das Land des Kunden. Prüf dann, ob du dort eine Steuerpflicht hast, etwa in Großbritannien.
  • Im Land deines Kunden können eigene Regeln gelten, zum Beispiel Quellensteuern.

In der Voranmeldung meldest du diese Umsätze trotzdem, als nicht steuerbare Umsätze.

Rechtsgrundlagen

§ 3a Abs. 2 und 4 UStG§ 18 UStG

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