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EU, Ausland & Reverse Charge · 5.9

Was ist das OSS-Verfahren?

Kurze Antwort

Verkauft deine GmbH digitale Leistungen oder Waren an Privatkunden in anderen EU-Ländern, gilt ab einer gemeinsamen Schwelle die Umsatzsteuer des Landes, in dem der Kunde wohnt. Damit du dich nicht in jedem Land registrieren musst, meldest du alles zentral über den One-Stop-Shop (OSS) beim Bundeszentralamt für Steuern.

Das Wichtigste

  • Betroffen sind zum Beispiel Online-Kurse, E-Books, Apps, Software-Abos und Streaming an Privatkunden, außerdem Warenversand an Privatkunden in der EU.
  • Unter der Schwelle: deutsche Umsatzsteuer.
  • Über der Schwelle: Umsatzsteuer des Kundenlandes, mit dem dortigen Steuersatz.
  • Du registrierst dich einmal beim Bundeszentralamt für Steuern und gibst vierteljährlich eine OSS-Erklärung ab.
  • Du brauchst einen Nachweis, wo der Kunde sitzt, zum Beispiel Rechnungsadresse und Land der Zahlungskarte.
  • Umsätze an Geschäftskunden laufen nicht über das OSS, sondern über Reverse Charge.

Zahlen & Grenzwerte (Stand: November 2026)

  • Schwelle: 10.000 € im Jahr, EU-weit zusammengerechnet
  • OSS-Erklärung: vierteljährlich, bis zum Ende des Monats nach dem Quartal

Rechtsgrundlagen

§ 3a Abs. 5 UStG§ 3c UStG§ 18j UStG

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Mit Pluto

Pluto unterstützt das OSS-Verfahren und rechnet mit den Steuersätzen der jeweiligen Länder.

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