EU, Ausland & Reverse Charge · 5.2
Wie schreibe ich eine Rechnung an ein Unternehmen in der EU?
Kurze Antwort
Erbringt deine GmbH eine Dienstleistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land, stellst du die Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer aus. Dein Kunde versteuert die Leistung in seinem Land. Auf die Rechnung gehören dafür beide USt-IdNr. und ein Pflichthinweis.
Das Wichtigste
- Prüf vorab die USt-IdNr. deines Kunden. Sie belegt, dass er Unternehmer ist.
- Auf die Rechnung gehören zusätzlich zu den normalen Pflichtangaben:
- deine USt-IdNr. und die deines Kunden
- der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (oder „Reverse Charge“)
- Nettobetrag ohne Umsatzsteuer
- Die Rechnung musst du bis zum 15. des Folgemonats ausstellen.
- Die Umsätze meldest du in der Voranmeldung und zusätzlich in der Zusammenfassenden Meldung.
Ausnahmen gibt es, etwa bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück oder bei Veranstaltungen vor Ort.
Rechtsgrundlagen
§ 3a Abs. 2 UStG§ 14a Abs. 1 und 5 UStG§ 18a UStG
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- Verwandt: Wie prüfe ich eine USt-IdNr.?
- Verwandt: Was ist die Zusammenfassende Meldung?
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