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EU, Ausland & Reverse Charge · 5.2

Wie schreibe ich eine Rechnung an ein Unternehmen in der EU?

Kurze Antwort

Erbringt deine GmbH eine Dienstleistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land, stellst du die Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer aus. Dein Kunde versteuert die Leistung in seinem Land. Auf die Rechnung gehören dafür beide USt-IdNr. und ein Pflichthinweis.

Das Wichtigste

  • Prüf vorab die USt-IdNr. deines Kunden. Sie belegt, dass er Unternehmer ist.
  • Auf die Rechnung gehören zusätzlich zu den normalen Pflichtangaben:
  • deine USt-IdNr. und die deines Kunden
  • der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (oder „Reverse Charge“)
  • Nettobetrag ohne Umsatzsteuer
  • Die Rechnung musst du bis zum 15. des Folgemonats ausstellen.
  • Die Umsätze meldest du in der Voranmeldung und zusätzlich in der Zusammenfassenden Meldung.

Ausnahmen gibt es, etwa bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück oder bei Veranstaltungen vor Ort.

Rechtsgrundlagen

§ 3a Abs. 2 UStG§ 14a Abs. 1 und 5 UStG§ 18a UStG

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Hinterlegst du in Pluto einen EU-Geschäftskunden, setzt Pluto Hinweis und USt-IdNr. automatisch auf die Rechnung.

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