Mythen & Fakten · 9.7
Mythos: „Die UG hat auch 24.500 € Gewerbesteuer-Freibetrag.“
Kurze Antwort
Falsch. Der Freibetrag gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
Das Wichtigste
Das Gesetz gibt den Freibetrag nur natürlichen Personen und Personengesellschaften. UG und GmbH zahlen Gewerbesteuer ab dem ersten Euro Gewinn. Außerdem können sie die Gewerbesteuer nicht auf eine andere Steuer anrechnen.
Merksatz: Kein Freibetrag für UG und GmbH, jeder Euro Gewinn zählt.
Rechtsgrundlagen
Weiter
- Ausführlich: Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
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