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Mythen & Fakten · 9.7

Mythos: „Die UG hat auch 24.500 € Gewerbesteuer-Freibetrag.“

Kurze Antwort

Falsch. Der Freibetrag gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Das Wichtigste

Das Gesetz gibt den Freibetrag nur natürlichen Personen und Personengesellschaften. UG und GmbH zahlen Gewerbesteuer ab dem ersten Euro Gewinn. Außerdem können sie die Gewerbesteuer nicht auf eine andere Steuer anrechnen.

Merksatz: Kein Freibetrag für UG und GmbH, jeder Euro Gewinn zählt.

Rechtsgrundlagen

§ 11 GewStG§ 35 EStG

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