UG & GmbH im Alltag · 4.3
Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Kurze Antwort
Die Gewerbesteuer berechnet sich in vier Schritten: Gewinn, plus bestimmte Hinzurechnungen, minus Kürzungen, mal 3,5 % Messzahl, mal Hebesatz der Gemeinde. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Gemeinde erhebt die Steuer.
Das Wichtigste
- Gewinn aus der Steuerbilanz
- Hinzurechnungen: Teile von Finanzierungskosten werden wieder addiert, etwa Zinsen oder Mieten, aber erst ab einem Freibetrag
- Kürzungen: etwa Gewinnanteile aus Beteiligungen ab einer Mindestquote
- Ergebnis × 3,5 % = Steuermessbetrag
- Messbetrag × Hebesatz = Gewerbesteuer
Beispiel: 100.000 € Gewerbeertrag × 3,5 % = 3.500 € Messbetrag. Bei 400 % Hebesatz: 14.000 € Gewerbesteuer.
UG und GmbH haben keinen Freibetrag, und die Gewerbesteuer mindert den Gewinn nicht.
Zahlen & Grenzwerte (Stand: November 2026)
- Messzahl: 3,5 %
- Freibetrag für Hinzurechnungen: 200.000 €
- Mindesthebesatz: 200 %
Rechtsgrundlagen
§ 7 GewStG§ 8 GewStG§ 9 GewStG§ 11 GewStG§ 16 GewStG§ 4 Abs. 5b EStG
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- Nächstes Video: Was ist der Hebesatz, und warum zählt der Standort?
- Verwandt: Mythos: „Die UG hat auch 24.500 € Gewerbesteuer-Freibetrag.“
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