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Mythen & Fakten · 9.9

Mythos: „Als Kleinunternehmer muss ich gar nichts machen.“

Kurze Antwort

Falsch. Du sparst dir vor allem die Umsatzsteuer, der Rest bleibt.

Das Wichtigste

Seit 2025 gibt es für Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen und grundsätzlich keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung mehr. Jahresabschluss, Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung bleiben aber Pflicht. Auf jede Rechnung gehört ein Hinweis auf die Steuerbefreiung. Und wer Google Ads, Meta oder andere ausländische Tools bucht, schuldet darauf trotzdem Umsatzsteuer, ohne sie zurückzubekommen.

Merksatz: Kleinunternehmer heißt weniger Umsatzsteuer-Aufwand, nicht keine Pflichten.

Zahlen & Grenzwerte (Stand: November 2026)

Rechtsgrundlagen

§ 19 UStG§ 13b UStG§ 34a UStDV

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