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Umsatzsteuer verstehen · 2.5

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Kurze Antwort

Bleibt deine Gesellschaft unter bestimmten Umsatzgrenzen, kann sie Kleinunternehmer sein, auch als UG oder GmbH. Dann stellt sie keine Umsatzsteuer in Rechnung, bekommt aber auch keine Vorsteuer zurück.

Das Wichtigste

Es gibt zwei Grenzen, eine für das Vorjahr und eine für das laufende Jahr.

Was du sparst:

  • keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen
  • seit 2025 keine Voranmeldungen und grundsätzlich keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung
  • keine Pflicht, E-Rechnungen auszustellen

Was bleibt:

  • ein Hinweis auf die Steuerbefreiung auf jeder Rechnung
  • Körperschaft- und Gewerbesteuer, Jahresabschluss
  • Umsatzsteuer auf Leistungen ausländischer Anbieter wie Google oder Meta (Reverse Charge)

Überschreitest du im laufenden Jahr die obere Grenze, wird der Umsatz ab diesem Punkt sofort regulär besteuert. Weist du als Kleinunternehmer trotzdem Umsatzsteuer auf einer Rechnung aus, schuldest du sie.

Zahlen & Grenzwerte (Stand: November 2026)

  • Vorjahr: Gesamtumsatz höchstens 25.000 € netto
  • Laufendes Jahr: höchstens 100.000 €; der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, ist bereits regulär zu versteuern
  • Gründungsjahr: höchstens 25.000 €, ohne Hochrechnung aufs ganze Jahr
  • Beispiel für den Rechnungshinweis: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Rechtsgrundlagen

§ 19 UStG§ 34a UStDV§ 13b UStG§ 14c UStG

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