← Zur Wissensübersicht

Mythen & Fakten · 9.2

Mythos: „Mein Steuerberater haftet, also bin ich raus.“

Kurze Antwort

Nur zum Teil. Das Finanzamt fordert die Steuer immer von dir beziehungsweise deiner Gesellschaft.

Das Wichtigste

Steuerschuldner ist die Gesellschaft, nicht der Berater. Der Berater haftet seinem Mandanten gegenüber für Fehler und muss dafür eine Berufshaftpflichtversicherung haben. Ersetzt wird aber nur der Schaden durch den Fehler, etwa Zinsen oder Zuschläge. Die Steuer selbst hättest du ohnehin zahlen müssen. Hast du Unterlagen zu spät oder unvollständig geliefert, sinkt der Anspruch.

Merksatz: Die Verantwortung kannst du nicht abgeben, nur die Arbeit.

Rechtsgrundlagen

§ 43 AO§ 280 BGB§ 254 BGB§ 67 StBerG

Weiter

← Zurück zur Rubrik