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Mythen & Fakten · 9.1

Mythos: „Ich brauche einen Steuerberater.“

Kurze Antwort

Falsch. Niemand ist verpflichtet, einen Steuerberater zu beauftragen, auch keine UG oder GmbH.

Das Wichtigste

Nach der Abgabenordnung kannst du dich vertreten lassen, du musst aber nicht. Abgeben muss die Erklärungen der Steuerpflichtige selbst, bei der GmbH also der Geschäftsführer. Wer sie erstellt, ist dem Finanzamt egal. Verantwortlich bist du in jedem Fall.

Merksatz: Steuerberater ist eine Option, keine Pflicht.

Rechtsgrundlagen

§ 80 AO§ 149 AO

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