Steuer-ABC · 8.9
Bestandskraft
Kurze Antwort
Ein Bescheid ist bestandskräftig, wenn er nicht mehr mit Einspruch angefochten werden kann, meist einen Monat nach Bekanntgabe. Danach lässt er sich nur noch in Ausnahmefällen ändern.
Das Wichtigste
Beispiel: Bescheid am 2. März abgeschickt, gilt am 6. März als bekannt gegeben. Ab dem 7. April ist er bestandskräftig.
Rechtsgrundlagen
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- Ausführlich: Wie lege ich Einspruch ein?
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