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Steuer-ABC · 8.9

Bestandskraft

Kurze Antwort

Ein Bescheid ist bestandskräftig, wenn er nicht mehr mit Einspruch angefochten werden kann, meist einen Monat nach Bekanntgabe. Danach lässt er sich nur noch in Ausnahmefällen ändern.

Das Wichtigste

Beispiel: Bescheid am 2. März abgeschickt, gilt am 6. März als bekannt gegeben. Ab dem 7. April ist er bestandskräftig.

Rechtsgrundlagen

§ 355 AO§ 172 AO

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