Steuer-ABC · 8.8
Säumniszuschlag
Kurze Antwort
Ein Zuschlag für zu spät bezahlte Steuern. Er entsteht automatisch und beträgt 1 % des auf 50 € abgerundeten Betrags je angefangenem Monat.
Das Wichtigste
Beispiel: 2.430 € Umsatzsteuer zwei Wochen zu spät bezahlt: 1 % von 2.400 € = 24 €.
Rechtsgrundlagen
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- Ausführlich: Mahnung und Säumniszuschläge: Was tun?
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