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Steuer-ABC · 8.7

Verspätungszuschlag

Kurze Antwort

Ein Zuschlag für eine zu spät abgegebene Steuererklärung. Bei Jahreserklärungen beträgt er 0,25 % der festgesetzten Steuer abzüglich Vorauszahlungen, mindestens 25 € je angefangenem Monat.

Das Wichtigste

Beispiel: Erklärung drei Monate zu spät, Nachzahlung 4.000 €: mindestens 3 × 25 € = 75 €.

Rechtsgrundlagen

§ 152 AO

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