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UG & GmbH im Alltag · 4.10

Jahresabschluss, E-Bilanz, Offenlegung: Was muss die GmbH abgeben?

Kurze Antwort

Nach jedem Geschäftsjahr stellt der Geschäftsführer einen Jahresabschluss auf, also Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Die Gesellschafter stellen ihn fest. Ans Finanzamt geht er elektronisch als E-Bilanz, und beim Unternehmensregister wird er offengelegt.

Das Wichtigste

  • Aufstellen: Bilanz und GuV, bei größeren Gesellschaften auch ein Anhang.
  • Feststellen: Die Gesellschafter beschließen den Abschluss und, falls gewünscht, die Gewinnverwendung.
  • E-Bilanz: Bilanz und GuV gehen elektronisch nach einem festen Schema ans Finanzamt.
  • Offenlegung: Der Abschluss wird beim Unternehmensregister eingereicht. Kleinstgesellschaften dürfen ihn nur hinterlegen statt veröffentlichen.
  • Wer nicht offenlegt, bekommt ein Ordnungsgeldverfahren.

Zahlen & Grenzwerte (Stand: November 2026)

WasFrist
Aufstellen3 Monate, kleine Gesellschaft bis 6 Monate
Feststellen8 Monate, kleine Gesellschaft bis 11 Monate
E-Bilanzmit den Steuererklärungen
Offenlegung12 Monate nach Ende des Geschäftsjahres
  • Kleinstkapitalgesellschaft: an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen höchstens zwei von drei Grenzen überschritten: 450.000 € Bilanzsumme, 900.000 € Umsatz, 10 Mitarbeiter
  • Ordnungsgeld bei fehlender Offenlegung: grundsätzlich ab 2.500 €, für kleine Gesellschaften kann es herabgesetzt werden

Rechtsgrundlagen

§ 264 HGB§ 267a HGB§ 42a GmbHG§ 5b EStG§ 325 HGB§ 326 HGB§ 335 HGB

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