UG & GmbH im Alltag · 4.10
Jahresabschluss, E-Bilanz, Offenlegung: Was muss die GmbH abgeben?
Kurze Antwort
Nach jedem Geschäftsjahr stellt der Geschäftsführer einen Jahresabschluss auf, also Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Die Gesellschafter stellen ihn fest. Ans Finanzamt geht er elektronisch als E-Bilanz, und beim Unternehmensregister wird er offengelegt.
Das Wichtigste
- Aufstellen: Bilanz und GuV, bei größeren Gesellschaften auch ein Anhang.
- Feststellen: Die Gesellschafter beschließen den Abschluss und, falls gewünscht, die Gewinnverwendung.
- E-Bilanz: Bilanz und GuV gehen elektronisch nach einem festen Schema ans Finanzamt.
- Offenlegung: Der Abschluss wird beim Unternehmensregister eingereicht. Kleinstgesellschaften dürfen ihn nur hinterlegen statt veröffentlichen.
- Wer nicht offenlegt, bekommt ein Ordnungsgeldverfahren.
Zahlen & Grenzwerte (Stand: November 2026)
| Was | Frist |
|---|---|
| Aufstellen | 3 Monate, kleine Gesellschaft bis 6 Monate |
| Feststellen | 8 Monate, kleine Gesellschaft bis 11 Monate |
| E-Bilanz | mit den Steuererklärungen |
| Offenlegung | 12 Monate nach Ende des Geschäftsjahres |
- Kleinstkapitalgesellschaft: an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen höchstens zwei von drei Grenzen überschritten: 450.000 € Bilanzsumme, 900.000 € Umsatz, 10 Mitarbeiter
- Ordnungsgeld bei fehlender Offenlegung: grundsätzlich ab 2.500 €, für kleine Gesellschaften kann es herabgesetzt werden
Rechtsgrundlagen
§ 264 HGB§ 267a HGB§ 42a GmbHG§ 5b EStG§ 325 HGB§ 326 HGB§ 335 HGB
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- Nächstes Video: Was bringt eine Holding?
- Verwandt: Bilanz und GuV: Was muss meine GmbH erstellen?
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