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Umsatzsteuer verstehen · 2.8

Was muss auf eine Rechnung? Die Pflichtangaben

Kurze Antwort

Das Umsatzsteuergesetz zählt genau auf, was auf eine Rechnung gehört. Fehlt eine Angabe, kann dein Kunde die Vorsteuer nicht abziehen.

Das Wichtigste

Die Pflichtangaben:

  1. Name und Anschrift deiner Gesellschaft und deines Kunden
  2. Steuernummer oder USt-IdNr. deiner Gesellschaft
  3. Ausstellungsdatum
  4. Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
  5. Menge und Art der Lieferung bzw. Umfang und Art der Leistung
  6. Zeitpunkt der Leistung, ein Monat reicht (zum Beispiel „Leistungszeitraum Oktober 2026“)
  7. Nettobetrag, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen
  8. Steuersatz und Steuerbetrag oder der Hinweis, warum keine Steuer anfällt

Rechnungen an Unternehmen stellst du innerhalb von sechs Monaten nach der Leistung aus. Rechnungsnummern dürfen Buchstaben und Zahlen enthalten, jede Nummer aber nur einmal. Bei Rechnungen an Unternehmen in der EU kommen weitere Angaben dazu.

Zahlen & Grenzwerte (Stand: November 2026)

  • Rechnungen bis 250 € brutto: weniger Pflichtangaben (Kleinbetragsrechnung)
  • Ab 01.01.2028: Ist-Versteuerer vermerken die Ist-Versteuerung auf der Rechnung

Rechtsgrundlagen

§ 14 UStG§ 14a UStG§ 15 UStG

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