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Post vom Finanzamt · 7.6

Das Finanzamt hat geschätzt: Was jetzt?

Kurze Antwort

Gibt deine Gesellschaft keine Erklärung ab, darf das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen, und es schätzt meist eher hoch. Die Lösung: Erklärung schnell nachreichen und gleichzeitig Einspruch einlegen, solange die Frist läuft.

Das Wichtigste

  • Ein Schätzungsbescheid ist ein echter Steuerbescheid. Die Steuer wird fällig, auch wenn die Zahlen nicht stimmen.
  • Leg innerhalb eines Monats Einspruch ein und reich die vollständige Erklärung nach.
  • Beantrag Aussetzung der Vollziehung für den zu hoch geschätzten Teil, wenn du nicht vorleisten willst.
  • Steht der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, kann er auch nach Ablauf der Einspruchsfrist noch geändert werden. Verlass dich aber nicht darauf.
  • Meist kommt ein Verspätungszuschlag dazu.

Rechtsgrundlagen

§ 162 AO§ 164 AO§ 355 AO§ 361 AO§ 152 AO

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Mit Pluto

Mit deiner laufenden Buchhaltung in Pluto kannst du die fehlende Erklärung schnell nachreichen.

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