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Voranmeldung, Erklärungen & Fristen · 3.3

Muss ich melden, wenn nichts passiert ist?

Kurze Antwort

Ja. Wenn deine Gesellschaft zur Voranmeldung verpflichtet ist, gibst du sie auch dann ab, wenn im Zeitraum nichts passiert ist. Dann meldest du eben null. Nur wenn das Finanzamt dich ausdrücklich befreit hat, entfällt die Pflicht.

Das Wichtigste

  • Die Pflicht hängt am Voranmeldungszeitraum, nicht daran, ob es Umsätze gab.
  • Eine fehlende Voranmeldung kann zu Erinnerungen, Zwangsgeld oder einer Schätzung führen.
  • Gerade in der Anfangszeit vor dem ersten Umsatz lohnt sich die Meldung oft sogar: Vorsteuer aus Anschaffungen bekommst du so früher zurück.
  • Bleibt deine Zahllast dauerhaft sehr niedrig, kannst du beim Finanzamt eine Befreiung von den Voranmeldungen beantragen.

Rechtsgrundlagen

§ 18 Abs. 1 und 2 UStG§ 162 AO§ 328 AO

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