Voranmeldung, Erklärungen & Fristen · 3.2
Monatlich oder vierteljährlich: Wie oft muss ich melden?
Kurze Antwort
Entscheidend ist die Umsatzsteuer-Zahllast des Vorjahres, nicht der Umsatz. Ist sie hoch, meldest du monatlich, liegt sie im mittleren Bereich, vierteljährlich. Ist sie sehr niedrig, kann das Finanzamt dich ganz befreien. Im Gründungsjahr zählt deine Schätzung aus dem Fragebogen.
Das Wichtigste
| Zahllast im Vorjahr | Voranmeldung |
|---|---|
| über 9.000 € | monatlich |
| über 2.000 € bis 9.000 € | vierteljährlich |
| bis 2.000 € | Befreiung möglich, nur Jahreserklärung |
- Hattest du im Vorjahr einen Vorsteuerüberschuss von mehr als 9.000 €, darfst du freiwillig monatlich melden und bekommst Erstattungen schneller.
- Kleinunternehmer geben grundsätzlich keine Voranmeldungen ab.
- Gründer: Für 2021 bis 2026 ist die Pflicht zur monatlichen Abgabe im Gründungsjahr und im Folgejahr ausgesetzt. Ohne Verlängerung gilt ab 2027 wieder: Wer neu gründet, meldet die ersten zwei Jahre monatlich.
Zahlen & Grenzwerte (Stand: November 2026)
- Grenzen 2.000 € und 9.000 € gelten seit 2025
- Die Aussetzung für Gründer endet am 31.12.2026; eine Verlängerung war Anfang November 2026 nicht beschlossen. Vor Veröffentlichung prüfen.
Rechtsgrundlagen
§ 18 Abs. 2 und 2a UStG§ 19 UStG
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- Nächstes Video: Muss ich melden, wenn nichts passiert ist?
- Verwandt: Was ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?
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