Voranmeldung, Erklärungen & Fristen · 3.8
Warum trifft es viele Gründer im zweiten Jahr?
Kurze Antwort
Im ersten Jahr setzt das Finanzamt die Vorauszahlungen oft niedrig an. Nach der ersten Jahreserklärung kommt dann alles auf einmal: die Nachzahlung für das erste Jahr und höhere Vorauszahlungen für das laufende Jahr, manchmal rückwirkend für mehrere Quartale.
Das Wichtigste
Beispiel: Deine GmbH macht im ersten Jahr 60.000 € Gewinn, Vorauszahlungen waren auf null gesetzt. Nach dem Bescheid zahlst du rund 18.000 € für Jahr 1 nach und gleichzeitig die angepassten Vorauszahlungen für Jahr 2.
- Leg von Anfang an einen festen Anteil jeder Einnahme für Steuern zurück, am besten auf einem eigenen Konto.
- Melde dem Finanzamt früh, wenn dein Gewinn deutlich höher ist als geschätzt. Dann werden die Vorauszahlungen angepasst und die Nachzahlung fällt kleiner aus.
- Auf Nachzahlungen können nach einer Karenzzeit Zinsen anfallen.
Zahlen & Grenzwerte (Stand: November 2026)
- Beispielrechnung mit rund 30 % Steuerbelastung (Körperschaftsteuer, Soli, Gewerbesteuer bei Hebesatz 400 %)
- Nachzahlungszinsen: 0,15 % pro Monat, Zinslauf grundsätzlich ab 15 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres
Rechtsgrundlagen
§ 31 KStG§ 37 EStG§ 19 GewStG§ 233a AO
Weiter
- Nächstes Video: Der Steuerkalender: alle Termine im Überblick
- Verwandt: Mythos: „Im ersten Jahr zahle ich noch keine Steuern.“
Mit Pluto
← Zurück zur RubrikPluto rechnet laufend hoch, wie viel Steuern auf deinen bisherigen Gewinn anfallen.
Kostenfrei ausprobieren