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Voranmeldung, Erklärungen & Fristen · 3.8

Warum trifft es viele Gründer im zweiten Jahr?

Kurze Antwort

Im ersten Jahr setzt das Finanzamt die Vorauszahlungen oft niedrig an. Nach der ersten Jahreserklärung kommt dann alles auf einmal: die Nachzahlung für das erste Jahr und höhere Vorauszahlungen für das laufende Jahr, manchmal rückwirkend für mehrere Quartale.

Das Wichtigste

Beispiel: Deine GmbH macht im ersten Jahr 60.000 € Gewinn, Vorauszahlungen waren auf null gesetzt. Nach dem Bescheid zahlst du rund 18.000 € für Jahr 1 nach und gleichzeitig die angepassten Vorauszahlungen für Jahr 2.

  • Leg von Anfang an einen festen Anteil jeder Einnahme für Steuern zurück, am besten auf einem eigenen Konto.
  • Melde dem Finanzamt früh, wenn dein Gewinn deutlich höher ist als geschätzt. Dann werden die Vorauszahlungen angepasst und die Nachzahlung fällt kleiner aus.
  • Auf Nachzahlungen können nach einer Karenzzeit Zinsen anfallen.

Zahlen & Grenzwerte (Stand: November 2026)

  • Beispielrechnung mit rund 30 % Steuerbelastung (Körperschaftsteuer, Soli, Gewerbesteuer bei Hebesatz 400 %)
  • Nachzahlungszinsen: 0,15 % pro Monat, Zinslauf grundsätzlich ab 15 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres

Rechtsgrundlagen

§ 31 KStG§ 37 EStG§ 19 GewStG§ 233a AO

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