Mythen & Fakten · 9.8
Mythos: „Im ersten Jahr zahle ich noch keine Steuern.“
Kurze Antwort
Falsch. Manche Steuern zahlt deine Gesellschaft ab dem ersten Monat, andere kommen später, dann oft doppelt.
Das Wichtigste
Die Umsatzsteuer meldest und zahlst du laufend, monatlich oder vierteljährlich. Das Finanzamt kann schon im ersten Jahr Vorauszahlungen auf Körperschaft- und Gewerbesteuer festsetzen, auf Basis deiner Schätzung im Fragebogen. Im zweiten Jahr kommen oft die Nachzahlung fürs erste Jahr und die Vorauszahlungen fürs laufende Jahr gleichzeitig.
Merksatz: Von Anfang an Geld für Steuern zurücklegen.
Rechtsgrundlagen
§ 18 UStG§ 31 KStG§ 37 EStG§ 19 GewStG
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