EU, Ausland & Reverse Charge · 5.10
Verkaufen über App Store und Marktplätze: Wer zahlt die Umsatzsteuer?
Kurze Antwort
Verkauft deine GmbH digitale Produkte über eine Plattform wie den App Store oder Google Play, behandelt das Gesetz in der Regel die Plattform als Verkäufer an den Endkunden. Sie führt die Umsatzsteuer gegenüber dem Kunden ab. Deine GmbH erbringt ihre Leistung an die Plattform, also an ein Unternehmen.
Das Wichtigste
- App Stores: Die Plattform verkauft im eigenen Namen an den Endkunden und kümmert sich um dessen Umsatzsteuer. Deine GmbH erhält eine Auszahlung abzüglich Provision.
- Sitzt die Plattform in einem anderen EU-Land, etwa in Irland, ist deine Leistung an sie eine B2B-Leistung ins EU-Ausland: Reverse Charge, Zusammenfassende Meldung.
- Die Abrechnungen der Plattform (Auszahlungsberichte) sind deine Belege. Heb sie vollständig auf.
- Warenmarktplätze: Hier verkaufst du meist selbst an den Kunden. Dann bist du für die Umsatzsteuer zuständig, bei EU-Kunden gegebenenfalls über das OSS. Marktplätze haften außerdem für nicht gezahlte Steuern ihrer Händler und fragen deshalb deine Steuerdaten ab.
- Wie genau eine Plattform abrechnet, steht in ihren Vertragsbedingungen. Prüf das für jede Plattform einzeln.
Rechtsgrundlagen
§ 3 Abs. 11a UStG§ 3a Abs. 2 UStG§ 25e UStG
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- Nächstes Video: Geschäftsführer im Ausland: Was bedeutet das für die GmbH?
- Verwandt: Was ist das OSS-Verfahren?
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