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EU, Ausland & Reverse Charge · 5.7

Was ist die Zusammenfassende Meldung?

Kurze Antwort

Erbringt deine GmbH Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern ohne Umsatzsteuer, meldest du diese zusätzlich zur Voranmeldung in der Zusammenfassenden Meldung ans Bundeszentralamt für Steuern. So können die EU-Staaten prüfen, ob dein Kunde die Steuer bei sich zahlt.

Das Wichtigste

  • Gemeldet wird pro Kunde: dessen USt-IdNr. und die Summe der Umsätze im Zeitraum.
  • Die Meldung läuft elektronisch, über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern oder ELSTER.
  • Die Beträge müssen zu deiner Voranmeldung passen. Abweichungen fallen auf.
  • Wer nicht, zu spät oder falsch meldet, riskiert ein Bußgeld.

Zahlen & Grenzwerte (Stand: November 2026)

  • Frist: bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums
  • Dienstleistungen: Meldezeitraum ist das Quartal
  • Warenlieferungen: monatlich, wenn sie mehr als 50.000 € im Quartal betragen

Rechtsgrundlagen

§ 18a UStG§ 26a UStG

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Mit Pluto

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