EU, Ausland & Reverse Charge · 5.7
Was ist die Zusammenfassende Meldung?
Kurze Antwort
Erbringt deine GmbH Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern ohne Umsatzsteuer, meldest du diese zusätzlich zur Voranmeldung in der Zusammenfassenden Meldung ans Bundeszentralamt für Steuern. So können die EU-Staaten prüfen, ob dein Kunde die Steuer bei sich zahlt.
Das Wichtigste
- Gemeldet wird pro Kunde: dessen USt-IdNr. und die Summe der Umsätze im Zeitraum.
- Die Meldung läuft elektronisch, über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern oder ELSTER.
- Die Beträge müssen zu deiner Voranmeldung passen. Abweichungen fallen auf.
- Wer nicht, zu spät oder falsch meldet, riskiert ein Bußgeld.
Zahlen & Grenzwerte (Stand: November 2026)
- Frist: bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums
- Dienstleistungen: Meldezeitraum ist das Quartal
- Warenlieferungen: monatlich, wenn sie mehr als 50.000 € im Quartal betragen
Rechtsgrundlagen
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- Nächstes Video: Waren aus der EU einkaufen: Was gilt?
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