EU, Ausland & Reverse Charge · 5.8
Waren aus der EU einkaufen: Was gilt?
Kurze Antwort
Kauft deine GmbH Waren bei einem Unternehmen in einem anderen EU-Land und gibt ihre USt-IdNr. an, liefert der Lieferant ohne Umsatzsteuer. Deine GmbH versteuert den Einkauf in Deutschland selbst, als innergemeinschaftlichen Erwerb, und zieht die Steuer gleichzeitig als Vorsteuer ab.
Das Wichtigste
- Gib dem Lieferanten deine USt-IdNr. Ohne sie berechnet er dir seine heimische Umsatzsteuer, die du in Deutschland nicht als Vorsteuer abziehen kannst.
- Die Erwerbsteuer meldest du in der Voranmeldung. Bei vollem Vorsteuerabzug ergibt das unterm Strich null.
- Die Rechnung des Lieferanten weist keine Umsatzsteuer aus und enthält beide USt-IdNr.
- Hat dir ein EU-Lieferant doch seine Umsatzsteuer berechnet, kannst du sie nur über ein eigenes Erstattungsverfahren zurückholen.
- Waren aus Ländern außerhalb der EU unterliegen der Einfuhrumsatzsteuer beim Zoll. Das ist ein eigenes Thema.
Rechtsgrundlagen
§ 1a UStG§ 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG§ 18g UStG
Weiter
- Nächstes Video: Was ist das OSS-Verfahren?
- Verwandt: Was ist Reverse Charge (§ 13b UStG)?
Mit Pluto
← Zurück zur RubrikPluto bucht EU-Wareneinkäufe als innergemeinschaftlichen Erwerb und trägt sie in die Voranmeldung ein.
Kostenfrei ausprobieren