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EU, Ausland & Reverse Charge · 5.8

Waren aus der EU einkaufen: Was gilt?

Kurze Antwort

Kauft deine GmbH Waren bei einem Unternehmen in einem anderen EU-Land und gibt ihre USt-IdNr. an, liefert der Lieferant ohne Umsatzsteuer. Deine GmbH versteuert den Einkauf in Deutschland selbst, als innergemeinschaftlichen Erwerb, und zieht die Steuer gleichzeitig als Vorsteuer ab.

Das Wichtigste

  • Gib dem Lieferanten deine USt-IdNr. Ohne sie berechnet er dir seine heimische Umsatzsteuer, die du in Deutschland nicht als Vorsteuer abziehen kannst.
  • Die Erwerbsteuer meldest du in der Voranmeldung. Bei vollem Vorsteuerabzug ergibt das unterm Strich null.
  • Die Rechnung des Lieferanten weist keine Umsatzsteuer aus und enthält beide USt-IdNr.
  • Hat dir ein EU-Lieferant doch seine Umsatzsteuer berechnet, kannst du sie nur über ein eigenes Erstattungsverfahren zurückholen.
  • Waren aus Ländern außerhalb der EU unterliegen der Einfuhrumsatzsteuer beim Zoll. Das ist ein eigenes Thema.

Rechtsgrundlagen

§ 1a UStG§ 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG§ 18g UStG

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Mit Pluto

Pluto bucht EU-Wareneinkäufe als innergemeinschaftlichen Erwerb und trägt sie in die Voranmeldung ein.

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